Ein Teilnahmevertrag wird vom Apothekeninhaber abgeschlossen
Wir freuen uns über Ihr Interesse am ApoChannel®. Leider kann nur der Apothekeninhaber einen ApoChannel®-Teilnahmevertrag für seine Filialen abschließen.
Wenn Sie als PTA in einer Vor-Ort-Apotheke in Deutschland arbeiten und wöchentlich 20 Stunden in der Apotheke Kunden am HV beraten, können Sie Ihren Apothekeninhaber fragen, ob er Interesse an einer Teilnahme am ApoChannel® hat.
Hinweis: Aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes dürfen sich nur pharmazeutische Fachkräfte, die in der Apotheke Kunden beraten (Apotheker und PTAs), als Teilnehmer in der ApoChannel®-App registrieren.
marpinion®-Artikelcode: TVE052