Kann ich als Apothekeken-Angestellte(r) einen ApoChannel®-Teilnahmevertrag abschließen?

Nein, nur Apothekeninhaber:innen können einen Teilnahmevertrag abschließen.

Ausschließlich ein vom/von der Apothekeninhaber:in unterzeichneter ApoChannel®-Teilnahmevertrag ist rechtsgültig.

Wenn Sie als PTA oder Apotheker:in in einer Vor-Ort-Apotheke in Deutschland arbeiten und Interesse am ApoChannel® haben, erzählen Sie Ihrem/Ihrer Apothekeninhaber:in davon. Bei Vertragsabschluss hat diese(r) ein 30tägiges Sonderkündigungsrecht. So kann er/sie und das Apothekenteam in Ruhe testen, welche Vorzüge die Fortbildungs-App hat. Hier geht es zum kostenlosen Beratungstermin bzw. zu der Onlineregistrierung.

Hinweis: Aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes dürfen sich nur pharmazeutische Fachkräfte, die in der Apotheke Kunden beraten (Apotheker:innen und PTAs) als Teilnehmende in der ApoChannel®-App registrieren.

Weiterführender Artikel:
Wie mache ich von meinem 30-tägigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch?

marpinion®-Artikelcode: TVE052

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