Schulungen für die jährlich verpflichtenden Mitarbeiterunterweisungen.
Die ApoChannel®-Pflichtschulungen sind ein kostenpflichtiges Zusatz-Angebot, das regelmäßig rechtlich geprüft wird (Prüfung durch die Münchner Kanzlei Wiesener & Koller, Fachanwälte für Medizinrecht). Diese Option kann der/die Vertragspartner:in für seine bereits gemeldeten ApoChannel®-Teilnehmer:innen genauso buchen wie für alle anderen Teammitglieder der Apotheke.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
1. Wo findet man den Pflichtschulungs-Bereich?
ApoChannel®-Teilnehmer:innen tippen in der ApoChannel®-App auf den Menüpunkt „Pflichtschulungen“.
Personal ohne App-Zugang logt sich im ApoChannel®-Webportal in seinen persönlichen Pflichtschulungs-Bereich ein.
2. Welche Pflichtschulungsthemen bietet der ApoChannel®?
In der ApoChannel®-App sowie im ApoChannel®-Webportal werden Ihnen apothekenrelevante Themen wie Antidiskriminierung, Arbeits-, Brand-, Datenschutz und Schulungen zu Arzneimitteln und Spezialarbeitsschutz zur Verfügung gestellt.
3. Wie werden die Pflichtschulungen vermittelt?
In 16 kompakten ApoChannel®-Videobeiträgen mit je ca. 15 Minuten Länge werden die angebotenen Themen kompakt und anschaulich dargestellt. Die Beiträge können Sie jederzeit unterbrechen, beliebig oft ansehen und verinnerlichen. Die Video-Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität hin geprüft und ggf. angepasst.
4. Welches Modul kann bearbeitet werden?
Auf der Pflichtschulungs-Startseite sehen Sie alle Fortbildungen, die Sie bereits abgeschlossen haben (mit einem Haken gekennzeichnet) und die Sie noch bearbeiten können. Wählen Sie ein noch offenes Modul aus, indem Sie darauf tippen. Jedes Modul zeigt seine individuelle Laufzeit an und ist in der Regel ein Kalenderjahr lang in der ApoChannel®-App sowie im ApoChannel®-Webportal verfügbar.
5. Wo findet man die Teilnahmebestätigungen?
Eine Teilnahmebestätigung über alle Pflichtschulungsmodule, die in einem Kalenderjahr zu absolvieren sind, erhält jede(r) Teilnehmer:in in der App und im ApoChannel®-Webportal unter „Ihre Teilnahmebestätigungen“. Diese kann man über „Dokument teilen“ auf dem iPad oder PC abspeichern, beliebig oft ausdrucken und per E-Mail versenden. Für die Dokumentation Ihrer absolvierten Pflichtschulungs-Module händigen Sie bitte Ihre individuelle Teilnahmebestätigung Ihrem/Ihrer Apothekeninhaber:in aus. Ihre persönlichen Angaben auf einer Teilnahmebestätigung lassen sich nicht rückwirkend, sondern nur für zukünftige Pflichtschulungs-Zertifikate ändern.
Wichtig: Der/die Inhaber:in bzw. Verwalter:in erhält in "Ihre Teilnahmebestätigungen" lediglich eine Übersicht über die Anzahl der absolvierten Module pro Teilnehmer:in.
Weiterführende Artikel:
Übersicht teilnahmeberechtigter Berufsgruppen
Was beinhalten die 16 Pflichtschulungs-Module?
Was kostet die Teilnahme an Pflichtschulungen?
Wie registriere ich meine Mitarbeitenden für die Pflichtschulungen?
marpinion®-Artikelcode: APP182