Eine Dokumentation im QMS der Apotheke ist erforderlich.
Apotheken-Pflichtschulungen müssen im QMS der Apotheke nach § 2a ApBetrO festgehalten werden. Sie als Apothekeninhaber:in sind dafür verantwortlich, dass die Überprüfungen und die Selbstinspektionen – also auch die Unterweisungen/Schulungen samt sich daraus ergebender Maßnahmen dokumentiert werden. Als Dokumentation reicht ein formloses Kurzprotokoll über die Teilnehmer:innen, die Themen und die gegebenenfalls anzupassenden Arbeitsabläufe. Eine schriftliche Zusammenfassung von absolvierten Schulungen erfüllt den Sinn und Zweck eines Qualitätsmanagements. Bei Bedarf kann dort alles eingesehen und nachvollzogen werden.
marpinion®-Artikelcode: APP192