Dies ist z.T. abhängig von gesetzlichen Vorgaben.
Als Apotheken-Inhaber:in sind Sie dafür verantwortlich Pflichtschulungen entweder selbst oder durch einen Drittanbieter – wie marpinion® – in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Das Wiederholungsintervall für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Blutuntersuchungen ist gesetzlich festgelegt: Alle Apotheken-Mitarbeiter:innen müssen Unterweisungen hierzu jährlich absolvieren. Die Auffrischung anderer Pflichtschulungsthemen ergibt sich i.d.R. immer dann, wenn sich Inhalte ändern. marpinion® lässt jedes Kalenderjahr die angebotenen Pflichtschulungsinhalte fachlich und rechtlich prüfen. Die rechtliche Prüfung übernimmt die Münchner Kanzlei Wiesener & Koller, Fachanwälte für Medizinrecht. Somit sind die Pflichtschulungen im ApoChannel® durchgängig auf dem aktuellen Stand und müssen alle einheitlich pro Kalenderjahr bearbeitet werden.
Hinweis: Bei neuen Teammitgliedern sowie Mitarbeiter:innen, die die Tätigkeit wechseln, müssen Sie als Inhaber:in umgehend prüfen, ob Schulungsbedarf besteht und ggf. Unterweisungen unverzüglich durchführen.
Weiterführender Artikel:
Was beinhalten die 16 Pflichtschulungs-Module?
marpinion®-Artikelcode: APP191