Nutzen Sie Ihren persönlichen Wissensnachweis für Ihr apothekeninternes QMS
Nach dem Sozialgesetzbuch V sind auch die Apotheker als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der erbrachten Leistungen entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse verpflichtet.
Sie haben die Möglichkeit Ihren persönlichen Wissensnachweis über Ihre erfolgreich abgeschlossenen Beiträge im ApoChannel® selbstständig herunterzuladen. Es werden ausschließlich Beiträge gewertet, die mindestens zu 75% absolviert worden sind.
Hinweis: Der Wissensnachweis kann ab frühestens ab 01.01.2019 rückwirkend abgerufen werden. Hinweis: Mit jedem Wissensnachweis erhalten Sie auch einen Teilnahmenachweis.
marpinion®-Artikelcode: APP167