Sie können relevante Kundendaten manuell oder mit einem Lesegerät aufnehmen.
Vor jeder aTM-Leistung gehen Patient und Apotheke eine Vereinbarung ein, die ab dem 02.01.2027 verpflichtend digital abgeschlossen werden muss (Anlage 13 § 4 Abs. 5a zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V): Der Patient unterschreibt mindestens mit einer einfachen elektronischen Signatur, die Apotheke mit ihrer SMC-B oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Es gibt zwei Möglichkeiten die Versichertenstammdaten (Name, Versichertennummer, Krankenkasse) maschinenlesbar auf dem marpinion® Miet-iPad zu erfassen:
- Das Apothekenpersonal gibt die Kundendaten manuell in das iPad ein und gleicht sie mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ab.
- Die eGK wird über ein Kartenlesegerät eingelesen. Dabei werden die Kundendaten automatisch übernommen. Ein iPad-kompatibles Lesegerät bietet DoctorBox für einmalig 99 EUR an. Mehr Informationen unter marpinion.doctorbox.de.
marpinion®-Artikelcode: KOOP245