Was ist bei der Rücksendung der Miet-iPads vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu beachten?

Eine vorzeitige Rücksendung der iPads ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Die Mindestvertragslaufzeit der Miet-iPads ist grundsätzlich einzuhalten. marpinion® entlässt Sie als Vertragspartner:in aus dem iPad-Mietvertrag ausschließlich und nur aufgrund nachweisbarer, besonderer Umstände* wie:
- dem Verkauf von einer oder mehrerer Apotheken-Filialen.
- dem Personalabbau in der Apotheke (Apotheker:innen, PTAs).

Falls einer dieser Umstände zutrifft, kontaktieren Sie bitte den marpinion®-Kundensupport schriftlich per E-Mail unter support@marpinion.de und beachten Sie folgende Punkte:

  1. Kommunizieren Sie den besonderen Umstand samt Belegen und die Anzahl der nicht mehr benötigten Miet-iPads.
  2. Warten Sie die Prüfung des Vorgangs durch den Kundensupport ab.
  3. Senden Sie auf Anweisung des Kundensupports die entsprechenden Miet-iPads an unseren Logistikpartner ausreichend versichert und auf eigene Kosten an: SH Business COM GmbH, Stichwort: marpinion Retoure, SH Allee 1, 79336 Herbolzheim zurück. Erfahren Sie mehr im Hilfe-Artikel: Was ist bei der Rücksendung der Miet-iPads zu beachten?
  4. Als Bearbeitungspauschale erhebt marpinion® 31,50 EUR (zzgl. MwSt.) pro Miet-iPad.

* Den Nachweis über den besonderen Umstand (z.B. ein Aufhebungsvertag mit einem Mitarbeitenden oder Dokumente, welche die Veräußerung der Apotheke dokumentieren) erbringen Sie bitte innerhalb von 7 Werktagen nach Anmeldung der gewünschten Rücksendung.
Die Entlassung aus einem iPad-Mietvertrag findet nur auf die Anzahl der Miet-iPads Anwendung, die belegbar nicht mehr benötigt werden.

Hinweis: Im Voraus geleistete Zahlungen (z.B. einmalige Zuzahlung oder monatliche iPad-Miete) werden nicht erstattet. Dies ist unabhängig davon, wann Sie als Vertragspartner:in das Gerät zurückschicken.

Marpinion®-Artikel: MIP154

War dieser Beitrag hilfreich?
12 von 22 fanden dies hilfreich
Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen