Muss ich als Inhaber:in absolvierte Pflichtschulungen nachweisen?

Eine Dokumentation im QMS der Apotheke ist empfehlenswert.

Sie als Apothekeninhaber:in sind dafür verantwortlich, dass die Überprüfungen und die Selbstinspektionen – also auch die Unterweisungen/Schulungen samt sich daraus ergebender Maßnahmen – dokumentiert werden. Zur Dokumentation gehört ein Protokoll über die Teilnehmer:innen, die Themen und die gegebenenfalls anzupassenden Arbeitsabläufe. Eine schriftliche Zusammenfassung von absolvierten Schulungen – so auch Apotheken-Pflichtschulungen – erfüllt den Sinn und Zweck eines Qualitätsmanagements. Bei Bedarf kann dort alles eingesehen und nachvollzogen werden.

Jede(r) Pflichtschulungs-Teilnehmer:in erhält in der App unter "Pflichtschulungen" seine/ihre Übersicht an abgeschlossenen Themen pro Kalenderjahr in "Ihre Teilnahmebestätigungen". Diese individuellen Bestätigungen sollten Sie als Apothekeninhaber:in ablegen.

marpinion®-Artikelcode: APP192

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