Warum muss ich meine Mitarbeiter:innen schulen?

Notwendiges Wissen wird vermittelt und möglichen Haftungszuweisungen vorgebeugt.

Gesetzlich verpflichtende Mitarbeiterunterweisungen für Apotheken dienen dem Schutz von Mitarbeiter:innen und Kunden (Dritter). Die sogenannten „Pflichtschulungen“ vermitteln einheitliche Informationen u.a. über (neue) Arbeitsumfelder und unabdingbare Schutzmaßnahmen. Sie umfassen einerseits allgemeingültige Themen wie Brand-, Daten- und Arbeitsschutz sowie Antidiskriminierung. Ausgerichtet an den speziellen Anforderungen an Apotheken ergeben sich andererseits weitere Unterweisungen z.B. im Spezialarbeitsschutz und zu Besonderheiten bei Arzneimitteln.
Die berufsrechtliche Fortbildungspflicht für Sie als Apotheker:in hat zweierlei Wirkungen: Einmal werden Ihre Kunden:innen vor Schäden bewahrt, die aufgrund von fehlerhaftem Mitarbeiter-Verhalten hervorgerufen werden können. Zum anderen schützt die Fortbildungspflicht über u. a. die Vorschriften §§ 2 und 3 ApBetrO das gesamte Apothekenpersonal vor etwaigen Haftungsansprüchen.

Weiterführender Artikel:
Übersicht teilnahmeberechtigter Berufsgruppen

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